AGB

AGBs Mobilen Breitbandnetze GmbH

§ 1 GELTUNGSBEREICH:

 

1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Internet-Anschlüssen durch die Mobile Breitbandnetze GmbH, Willi-Ostermann-Str. 1, 67593 Westhofen, AG Mainz HRB …. (nachfolgend MBN genannt) an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“genannt). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen den jeweiligen Auftrag, die Zusatzbedingungen, die bei Vertragsschluss jeweils gültigen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Preislisten und etwaige weitere Vertragsdokumente. Soweit die jeweiligen Zusatzbedingungen oder andere Vertragsdokumente abweichende Regelungen gegenüber diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, gelten die jeweiligen Zusatzbedingungen oder anderen Vertragsdokumente vorrangig.

 

2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB´s des Kunden erkennt MBN nicht an, es sei denn, MBN hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn MBN in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. MBN ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

3) Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und insbesondere dessen Bedingungen gilt auch dann, sollte in den AGB nicht ausdrücklich und/oder nicht vollständig Bezug genommen werden.

 

§ 2 Vertragsänderungen

 

1) Sofern MBN die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstigen Vertragsdokumente beabsichtigt, werden diese Änderungen durch das Angebot von MBN und die Annahme des Kunden gemäß unten Ziff. 3) vereinbart.


2) MBN ist bei einer erfolgten Entgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur verpflichtet, ausschließlich die von der Bundesnetzagentur genehmigten, überprüften oder angeordneten Preise oder preisbezogenen Regelungen vom Kunden zu fordern. Vertragsdokumente, die andere Preise oder andere preisbezogene Regelungen enthalten, bleiben in diesem Fall mit der Änderung wirksam, dass die von der Bundesnetzagentur genehmigten, überprüften oder angeordneten Preise oder preisbezogenen Regelungen die zwischen den Parteien vereinbarten Preise oder preisbezogenen Regelungen ersetzen.

 

3) MBN wird dem Kunden Änderungen und Ergänzungen gemäß den Ziffern 1 und 2 mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Ändert MBN die Vertragsbedingungen einseitig und nicht gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1-3 TKG, dann ausschließlich zum Vorteil des Kunden.

 

4) Bei der gesetzlichen Änderung der Umsatzsteuer wird MBN den Kunden über diese Änderung spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten dieser informieren. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung wird MBN die Änderung bei den vereinbarten Entgelten berücksichtigen.

 

§ 3 VERTRAGSGEGENSTAND:

 

Die Mobile Breitbandnetze GmbH mit Sitz in 67593 Westhofen stellt dem Kunden folgende Dienstleistungen zur Verfügung: Breitbandinternetanschlüsse für Privat und Firmenkunden mit symmetrischer und asymmetrischer Bandbreite.

 

Dienste: Internetzugang, Standortvernetzung (Standleitung), Internet-Telefonie (VOIP). Die zu verwendende Zugangstechnologie (Kupferkabel, Glasfaserkabel oder Funk) wird für den Kundenanschluss vor Zustandekommen des Vertrages durch MBN festgelegt und dem Kunden mitgeteilt. Alle bezeichneten Leistungen stehen den Nutzern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MBN und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, die aufgeführten Dienste zu nutzen.


Die vorgenannten Bestimmungen haben keine Gültigkeit, sofern bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 4 SICHERHEITSLEISTUNGEN.

 

1) Bestehen vor oder nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, weil zu erwarten ist, dass die Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Kunden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein wird, insbesondere weil er mit Verpflichtungen aus anderen (bestehenden oder früheren) Verträgen im Zahlungsrückstand ist oder solche Verträge nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden oder vergleichbare Fälle vorliegen, kann MBN die Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes verlangen oder den Zugang zu ihren Leistungen dem Umfang nach beschränken, wenn der Kunde die Sicherheit nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Höhe stellt oder sonst ein schwerwiegender Grund vorliegt, z. B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen in missbräuchlicher Absicht in Anspruch nimmt oder zu nehmen beabsichtigt.


2) MBN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht.

 

3) MBN hat die Sicherheitsleistung unverzüglich zu erstatten, soweit deren Voraussetzungen nicht nur vorübergehend weggefallen sind.

 

§ 5 LEISTUNGSPFLICHTEN DER MOBILE BREITBANDNETZE GMBH:

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragspartner, sowie der für den jeweiligen Anschluss geltenden Leistungsbeschreibung.

 

Im ersten Monat der Nutzung ab Vertragsschluss ist MBN berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden variable Leistungen nur bis zu einem Gegenwert von EUR 100,00 € zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird.

 

MBN ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Die Qualitätssicherung des von MBN bereitgestellten Internet-Zugangs kann eine Änderung der Zugangsdaten erforderlich machen. MBN wird dem Kunden neue Zugangsdaten deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren ausschließlicher Verwendung auffordern.

 

MBN ist berechtigt, die Zugriffsmöglichkeit auf Webseiten Dritter, Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle einzuschränken oder ganz abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.

 

§ 6 LEISTUNGSBESCHREIBUNG DES INTERNET-ZUGANGS:

 

Überlassung des Internet-Anschlusses:

Die Mobile Breitbandnetze GmbH (nachfolgend MBN genannt) überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Internet-Anschluss zur Nutzung.

 

Mit dem Anschluss ermöglicht MBN dem Kunden einen schnellen Zugang zum Internet. MBN ist dabei der Internet-Service-Provider. Der MBN-Anschluss ermöglicht Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 20 Gigabit/s Downstream (auf der Anschlussleitung in Richtung des Kunden) Und bis zu 20 Gigabit/s Upstream (auf der Anschlussleitung aus Richtung des Kunden zum Internet).

 

Die genauen Geschwindigkeiten im Upstream (in Richtung vom Kunde ins Internet) und Downstream (aus dem Internet zum Kunden) sind in den Anträgen zum jeweiligen Tarif aufgeführt.

Die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von den jeweiligen physikalischen Gegebenheiten der verwendeten Zugangstechnologie ab.

 

Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist zudem u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones des für den jeweils für den Übertragungsabschnitt genutzten Providers und der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig.

 

Die Leistungen des MBN Breitband-Anschlusses umfassen den Datentransport von der Anschalteinrichtung (Router, Funk-Modem, usw.) beim Kunden bis zum Konzentrator-Netzwerk (Internetknoten) der jeweils benutzten Internet Service-Provider oder Carrier.

 

§ 7 ANNAHMEFRIST, VERTRAGSBEGINN,

1) MBN stellt dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Informationen (insbesondere gem. §§ 54,55 TKG) einschließlich Vertragszusammenfassung zur Verfügung. Der Vertrag kommt nach Erteilung der Information gem. § 54 TKG mit dem Auftrag des Kunden mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung durch MBN beim Kunden oder der erstmaligen Leistungserbringung durch MBN zustande.

2) MBN kann die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern.

 

3) Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der MBN, einen Netzzugang zu einem ortsüblichen Telekommunikationsnetzwerk zur Verfügung zu stellen.

 

4) Beauftragt der Kunde eine Änderung (Bsp. Tarif wechseln) des Vertrages oder soll der Anschluss im Rahmen eines Umzuges umgeschaltet werden, so gelten Ziff. 1- 3 für die Änderung entsprechend.

 

 

§ 8 Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung

 

1)Soweit nicht Abweichendes vereinbart ist, haben alle Verträge eine anfängliche Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten und können in dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung durch MBN, spätestens mit der Freischaltung des Anschlusses durch MBN.

 

2) Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündigt.  MBN weist den Kunden rechtzeitig vor einer Verlängerung des Vertrages auf seine Rechte nach § 56 Abs. 3 TKG hin.

 

3) Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. MBN ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

 

2) Befindet sich MBN mit dem geschuldeten Dienst in Verzug, kann der Kunde den Vertrag kündigen, sobald die von dem Kunden gesetzte Nachfrist von mindestens zehn Werktagen von MBN schuldhaft nicht eingehalten wurde.

 

3) Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für MBN insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in § 9, § 11 und § 12 geregelten Pflichten verstößt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

4) Im Falle der von MBN ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, MBN den entstandenen Schaden zu ersetzen. MBN kann einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe der festen monatlichen Grundpreise, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen wären, geltend machen. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass MBN ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

§ 9 ENTGELTE:

 

1) Die Entgelte für die jeweiligen Dienste ergeben sich aus den bei Vertragsschluss gültigen Preislisten. Preise und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettoentgelte zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben. MBN veröffentlicht die jeweils aktuellen allgemein angebotenen Preise und Tarife gem. § 52 TKG auf der Internetseite https://www.mbn-glasfaser.de/.  Wegen einer Änderung der jeweils vereinbarten Preise gilt § 57 Abs. 4 TKG.


2) Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr (nutzungsunabhängiges Entgelt) vereinbart, so hat MBN das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt - abhängig vom gewählten Tarif - am Tag des Vertragsabschlusses oder am Tag der ersten Nutzung und endet am letzten des Monats und wird anteilig zu je ein Dreißigstel je Tag abgerechnet. Die darauffolgenden Abrechnungsmonate beginnen mit dem ersten und enden mit dem letzten Tag des Monats.

 

3) Die nutzungsabhängigen Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

 

4) Die Rechnungen werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes per E-Mail dem Kunden zugesendet oder in seinen persönlichem Verwaltungsportal eingestellt. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist MBN berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von EUR 3,00 pro Rechnung zu verlangen. Ist in der jeweilig gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist MBN berechtigt, diesen Betrag zu verlangen. Die Rechnung hat den Inhalt gem. § 62 TKG.

 

5) Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. MBN wird die Rechnung dem Kunden mindestens drei Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Verwaltungsportal im Internet bekannt geben. Der Kunde ermächtigt MBN, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet MBN EUR 6,90 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

 

6) Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist.

 

7) Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d. h. die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsentgelte für den Internet-Zugang, betroffen ist, bestimmt MBN die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. MBN ist bei einer erfolgten Entgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur verpflichtet, ausschließlich die von der Bundesnetzagentur genehmigten, überprüften oder angeordneten Preise oder preisbezogenen Regelungen vom Kunden zu fordern. Vertragsdokumente, die andere Preise oder andere preisbezogene Regelungen enthalten, bleiben in diesem Fall mit der Änderung wirksam, dass die von der Bundesnetzagentur genehmigten, überprüften oder angeordneten Preise oder preisbezogenen Regelungen die zwischen den Parteien vereinbarten Preise oder preisbezogenen Regelungen ersetzen.

 

8) MBN ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden und in gesondert vertraglich geregelten Fällen (Kooperationsverträge) der Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung vom Kunden gilt als erteilt, sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. MBN verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

 

9) Sonstige Entgelte sind nach Erbringen der Leistung zu zahlen.

 

10) Gegen Forderungen von MBN kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

 

§ 10 VERZUG:

 

1) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang und Fälligkeit die jeweilige Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung geleistet hat. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.


2) Sofern der Kunde mit einem Betrag von mindestens 100,00 EUR in Verzug ist, kann MBN auf Kosten des Kunden den Anschluss unter Beachtung von § 61 Abs. 4 und 6 TKG sperren. Auch bei einer Sperrung seines Anschlusses bleibt der Kunde verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Näheres regelt § 13 dieser AGB.

 

3) Im Falle des Verzuges des Kunden ist MBN berechtigt, sich aus einer von dem Kunden geleisteten Sicherheit zu befriedigen. Nimmt MBN die Sicherheit oder Teile der Sicherheit in Anspruch, muss der Kunde die Sicherheit unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe auffüllen. Weitere Ansprüche aus Verzug bleiben davon unberührt.

 

4) Gerät der Kunde - für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so ist MBN berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt MBN vorbehalten.

 

5) Gerät MBN mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn MBN eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

 

§ 11 INSTALLATION DES BREITBAND-INTERNET-ZUGANGS:

 

MBN stellt zur Selbstmontage ein Funk- oder Kabelmodem /Funk- oder Kabelrouter des zugehörigen Anschlusses zur Verfügung. Erfolgt durch den Kunden eine Eigenmontage des Hardwarepaketes, so werden Reklamationen bei Funkempfangsgeräten wegen schlechter Funk-Verbindung, die durch wachsende Vegetation verursacht sind, nicht anerkannt. Das dadurch evtl. notwendige Versetzen der installierten Antenne wird vom Kunden veranlasst oder vom Kunden kostenmäßig übernommen.

 

§12 NUTZUNG:

 

Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist nur dann berechtigt, die ihm von MBN überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von MBN bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den MBN Internet-Zugang nutzt.

 

Sofern im jeweiligen Tarif vorgesehen, stellt MBN dem Kunden spezielle Software sowie Speicherplatz auf einem von MBN bereitgestellten Server zur passwortgeschützten und verschlüsselten Speicherung eigener Dateien, sowie zum Abruf dieser Dateien zur Verfügung. Das maximale Volumen entspricht dabei dem in der Preisliste des mit dem Kunden vereinbarten Tarifs ausgewiesenen Wert. Dem Kunden ist es untersagt, Dateien zu speichern oder speichern zu lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt MBN von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflicht resultieren. Sofern MBN Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde Dateien speichert, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist MBN berechtigt, die betreffenden Dateien ohne Vorankündigung vom Zugriff durch den Kunden auszuschließen.

 

Der Kunde darf den Internet-Zugang nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von MBN Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.

 

§ 13 PFLICHTEN DES KUNDEN:

 

1) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend dem vereinbarten Tarif fristgerecht zu zahlen. Der Kunde muss auf seine Kosten die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie, sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen.

 

2) Der Kunde stellt MBN unentgeltlich die für die Installation und den Betrieb der für die Inanspruchnahme der Dienste erforderlichen technischen Einrichtungen und erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume, sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.

 

3) Der Kunde verpflichtet sich, MBN die Aufwendungen für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgten Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von MBN vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

 

4) Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Einrichtungen von MBN vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen, sowie Mängel oder Schäden MBN unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die die Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Nach Zugang einer Störungsmeldung ist MBN zur unverzüglichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet. Der Kunde hat Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von MBN nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies für die Erbringung der Dienste erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat MBN Aufwendungsersatz für die Überprüfung der technischen Einrichtungen zu zahlen, wenn sich herausstellt, dass keine von MBN zu vertretenden Störungen der technischen Einrichtungen vorliegen oder der Kunde die Ursache für die Störung selbst verschuldet hat. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass MBN keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringerer Schaden eingetreten ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, die durch eine eigene oder von Dritten durchgeführte Störungsbeseitigung entstanden sind, soweit sich MBN nicht mit der Beseitigung der Störung in Verzug befindet.

 

5) Der Kunde ist verpflichtet, in dem Auftrag zum Abschluss des Vertrages vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Der Kunde hat MBN jede Änderung, insbesondere seines Namens, seiner Firma, seiner Unternehmereigenschaft, seiner Adresse, seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit) unverzüglich bekanntzugeben. Der Kunde sichert zu, dass die an MBN von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, MBN jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von MBN binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.

 

6) Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung, das Passwort zu seinem jeweiligen persönlichen Konfigurationsmenü, sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Bereich zur Speicherung eigener Daten, wenn diese Leistungen Gegenstand des Vertrages sind, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber MBN für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt MBN von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwortlich ist.

 

7) Der Kunde ist für sämtliche von ihm unter Nutzung der Dienste von MBN verbreiteten, zugänglich gemachten und/oder empfangenen Informationen allein verantwortlich.

 

8) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MBN auf Dritte übertragen.

 

9) Der Kunde verpflichtet sich, die Instandhaltungs­ und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen von MBN ausschließlich von MBN bzw. deren Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen.

 

10) Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, dass die in § 12 genannten Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Dienste über die Kennung des Kunden in Anspruch nehmen.

 

§ 14 SPERRE

 

1) MBN gewährleistet eine Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Dienste von mindestens 99,95% des Jahres.


2) MBN ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mindestens dreimalig mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist und die Höhe der Zahlungsverpflichtungen mindestens 100,00 Euro beträgt und MBN dem Kunden die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berechnung der 100,00 Euro bleiben die nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form­, fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Kunde wurde zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags aufgefordert und zahlte diesen binnen zwei Wochen nicht. Die Berechnung des Durchschnittsbetrages richtet sich nach § 61 Abs. 4 TKG.

 

3) Im Übrigen darf MBN eine Sperre nur durchführen, wenn

 

a) der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung bzw. einer Manipulation durch Dritte besteht. Der Missbrauch bzw. eine Manipulation des Anschlusses durch Dritte wird vermutet, wenn im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besondere Steigerung des Verbindungsaufkommens festzustellen ist, sowie wenn die Höhe der Entgeltforderung von MBN in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird, oder


b) ernsthafte Schäden an den Einrichtungen von MBN, insbesondere des Netzes, oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb durch ein Gerät des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.

 

4) Im Fall einer Sperrung des Netzzugangs durch MBN wird diese Sperre zunächst auf abgehende Telekommunikationsverbindungen beschränkt. Dauert der Grund, der zur Sperrung geführt hat, nach einem Zeitraum von einer Woche nach Durchführung der Sperrung an, darf MBN den Netzzugang des Kunden insgesamt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sperren (Vollsperrung).

 

5) Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte zu bezahlen. Das Sperren und Entsperren des Anschlusses wird dem Kunden als pauschaler Aufwendungsersatz gemäß der bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Aufwendungen nicht oder in geringerer Höhe entstanden sind.

 

 

§ 15 Leistungsstörungen/Gewährleistung

 

1) MBN wird Störungen seiner Dienste und technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Liegt beim Kunden eine nicht von MBN zu vertretende Störung vor, oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist MBN berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten nach tatsächlichem Material­ und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisverzeichnis von MBN in Rechnung zu stellen.

 

2) MBN unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen des Kunden, die telefonisch unter den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten unter der Telefonnummer 00 49 (0)6344 944 20 84 erreicht werden kann.

 

3) Hält eine erhebliche, nicht von § 57 Abs.4 TKG umfasste, Behinderung eines oder mehrerer oder aller Dienste, die im Verantwortungsbereich von MBN liegt an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte für den Zeitraum der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche, nicht von § 57 Abs.4 TKG umfasste, Behinderung liegt vor, wenn

 

a) der Kunde aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr auf die MBN­Infrastruktur zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, oder

 

b) die Nutzung der vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbaren Beschränkungen unterliegen.

 

4) MBN gewährleistet über die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Verfügbarkeiten hinaus nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit der Leistungen und des Netzzugangs, z. B. wegen nicht MBN gehörenden Infrastrukturen. Insbesondere gewährleistet MBN nicht die Nutzung von Diensten, soweit die technische Ausstattung des Kunden hierfür nicht ausreichend ist.

 

5) MBN hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Daten im Internet. Insoweit ergibt sich auch keine Verantwortlichkeit von MBN für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit).

 

6) MBN leistet keine Gewähr für die im Internet verfügbaren Dienste von Informations­ oder Inhaltsanbietern, die übertragenen Informationen, ihre technische Fehlerfreiheit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten Dritter oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.

 

7) Ansonsten erbringt MBN ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes.

 

§ 16 ÄNDERUNGSBEFUGNIS:

 

MBN ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von MBN für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. MBN verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

 

§ 17 WECHSEL DES VERTRAGSPARTNERS:

 

MBN kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübertragung auf Dritte das Recht zu, den Vertrag innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Übertragung durch MBN zu kündigen.

 

 

§ 18 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND SCHADENSERSATZANSPRÜCHE:

 

1) Mängel und Störungen sind MBN unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

 

2) Für Personenschäden haftet MBN mit einem Betrag von höchstens fünf Millionen Euro.

 

3) Für sonstige Schäden haftet MBN nur dann, wenn MBN oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter oder gesetzlicher Vertreter eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MBN oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter oder gesetzlicher Vertreter zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von MBN auf solche typischen Schäden begrenzt, die für MBN zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500 Euro je Schadensereignis.

 

3) Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche.

 

4) Sofern MBN aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die Schadensersatzpflicht in der Summe auf insgesamt höchstens eine Million Euro begrenzt. Übersteigen die Schadensersatz­ oder Entschädigungsverpflichtungen, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatz­ oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.

 

5) Soweit MBN aufgrund einer Vorschrift dem Kunden eine Entschädigung zu leisten hat oder dem Kunden nach den allgemeinen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist diese Entschädigung oder dieser Schadensersatz auf einen Schadensersatz nach vorstehendem Absatz anzurechnen; ein Schadensersatz nach vorstehendem Absatz ist auf die Entschädigung oder einen Schadensersatz nach den allgemeinen Vorschriften anzurechnen.

 

6) MBN haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die MBN­Leistungen unterbleiben.

 

7) Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung von MBN, die diese gem. § 70 TKG mit einem Unternehmer iSd § 14 BGB geschlossen hat, geht den vorstehenden Haftungsregelungen vor.

 

8) MBN haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Der Kunde haftet für alle Informationen, die er im Rahmen des Vertrages auf den von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Speicherplätzen speichert oder über den im Rahmen des Vertrages und dieser AGB zur Verfügung gestellten Zugang verfügbar macht, wie für eigene Informationen gemäß § 7 Telemediengesetz (TMG).

 

9) In Bezug auf die von MBN entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft­ oder Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

 

10) Für den Verlust von Daten haftet MBN nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Gefahr entsprechender Ausfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

11) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Gesellschaft, Mitarbeiter sowie Erfüllungs­ und Verrichtungsgehilfen.

 

12) Im Übrigen ist die Haftung von MBN ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

13) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

 

§ 19 DATENSCHUTZ:

 

1) MBN erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und Abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

 

2) MBN weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

 

§ 20 Datenschutzerklärung:

 

Für die Bearbeitung Ihres Auftrags benötigen wir von Ihnen einige persönliche Daten, diese speichern wir als Ihre Vertragsdaten. Um eine nachvollziehbare Abrechnung vorlegen zu können, werden zusätzlich vorübergehend Verkehrsdaten gespeichert. 

1. Welche persönlichen Daten werden erhoben:

Anrede, Vor- und Nachname, Firmenname (bei Gewerbe), Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

Mobilfunknummer, Geburtsdatum, Bankverbindung

2. Wie lange werden Daten gespeichert:

a. Vertragsdaten:

Entsprechend gesetzlicher Vorgaben

Max. 10 Jahre nach Ablauf des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres.

b. Verkehrsdaten:

Die Löschung Ihrer Telefon- und Internet Verbindungsdaten erfolgt spätestens 6, meistens 3 Monate oder auch unmittelbar nach Versand ihrer Rechnung.

3. Sicherheit Ihrer Daten:

Wir haben umfangreiche technische und betriebliche Schutzvorkehrungen getroffen, um Ihre Daten vor zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsverfahren werden regelmäßig überprüft und dem technologischen Fortschritt angepasst.

4. Zweck der gespeicherten Daten:

Rechtsgrundlage Art. 6 DSGVO Abs. (1) a) b) f)

Verarbeitung personenbezogener Daten

die Verarbeitung Ihrer Daten, dient ausschließlich der Erfüllung Ihres Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.

Weitergabe von Ihren Daten an Dritte (Partnerunternehmen)

Da wir bei einigen unserer Produkte mit Partnerunternehmen kooperieren, ist es teilweise erforderlich, einige Daten an Dritte weiterzuleiten. Das ist zum Beispiel bei der Nutzung von IP Telefonie der Fall. Ihre Einwilligung erfolgt beim Vertragsabschluss.

5. Nutzung Ihrer Kontaktdaten für Informationen und Werbung:

Sie sind unser Kunde und haben schon ein Produkt von uns? Dann nutzen wir Ihre Telefonnummer Ihre Post- und E-Mail-Adresse, um Ihnen Informationen oder Werbung für eigene Angebote zu schicken. Sie können der Nutzung Ihrer Telefonnummer und Adressen zum Zweck der Werbung, jederzeit widersprechen.

6. Cookies

Unsere Website verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Cookies dienen unter anderem einer einfachen und benutzerfreundlichen Nutzung der Website und der Steuerung von Informationen. Ob und wann Sie die Nutzung von Cookies erlauben, entscheiden Sie selbst über die Einstellungen Ihres Browsers und der jeweiligen Geräteeinstellungen.

7. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie bei Auskünften wenden Sie sich bitte an:

Name: Dinko Ivanov

Telefonnummer: 00 49 (0)6344 944 20 84

E-Mail: dinko.ivanov@mbn-glasfaser.de

8. Ihre Rechte:

Gemäß der DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Übertragbarkeit bzw. Löschung Ihrer Daten sowie das Recht, bestimmte Verarbeitungen einzuschränken bzw. Ihnen zu widersprechen ebenso das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Mit den folgenden Art. finden Sie die entsprechenden Gesetzestexte der DSGVO im Internet.

Art. 12 DSGVO Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Art. 13 DSGVO Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Art. 14 DSGVO Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Art. 15 DSGVO Auskunftsrecht der betroffenen Person

Art. 16 DSGVO Recht auf Berichtigung

Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

Art. 18 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Art. 19 DSGVO Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Art. 20 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit

Art. 21 DSGVO Widerspruchsrecht

Art. 22 DSGVO Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Art. 23 DSGVO Beschränkungen

Art. 34 DSGVO Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Art. 77 DSGVO Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

9. Links zu anderen Webseiten:

Die Datenschutzerklärung erstreckt sich nicht auf Webseiten anderer Anbieter, die mit unserer Website verlinkt sind. Der Wechsel auf die Webseiten anderer Unternehmen ist von uns erkennbar gestaltet.

10. Abtretung, Änderung der Eigentumsverhältnisse und Übertragung:

Sämtliche uns im Rahmen unserer Datenschutzrichtlinie zustehenden Rechte und Pflichten sind durch uns im Rahmen einer Fusion, einer Umstrukturierung bzw. einem Verkauf oder kraft Gesetzes abtretbar. Wir können Ihre Daten an jedes Nachfolgeunternehmen bzw. jeden neuen Eigentümer übertragen.

11. Änderungen der Datenschutzerklärung:

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften zu ändern. 

 

§ 21 SCHLICHTUNG GEMÄß § 68 TKG

 

Die Gesellschaft weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden kann, wenn es hinsichtlich der in § 68 Abs. 1 Ziffern 1. bis 3. TKG aufgeführten Sachverhalte zwischen ihm und der Gesellschaft zu Meinungsunterschieden kommt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen werden.

 

§ 22 SONSTIGES

 

1) Für die Übertragung auch einzelner Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist die vorherige schriftliche Zustimmung von MBN erforderlich.

 

2) MBN ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen auch durch Dritte vornehmen zu lassen. In diesem Fall haftet MBN für die Leistungen des Dritten wie für eigenes Handeln.

 

3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-­Kaufrechts.

 

5) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von MBN, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

 

 

Derzeitiger Stand ist 09.2022

 


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